AGB´s
Gruppengröße
Die maximale Personenzahl bei gebuchten Gruppenführungen beträgt für Reisebusse grundsätzlich 50 Personen pro eingesetzten Reiseleiter.
Wird eine entsprechende Änderung der Personenzahl nicht bis spätestens 7 Tage vor der gebuchten Führung angezeigt,
so wird ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe des vereinbarten Preises fällig.
In begründeten Fällen kann in Absprache mit dem Auftragnehmer von der maximalen Gruppengröße abgewichen werden.
In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, den Preis der Leistung – der Personenzahl entsprechend – neu festzusetzen.
Buchungen
Eine weitere über das Buchungssystem verbindlich getätigte Buchung muss erst auf Termin und Verfügbarkeit eines Reiseleiters durch die Tourleitung überprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung und gegebener Verfügbarkeit eines Reiseleiters bekommt der Auftraggeber eine weitere schriftliche Auftragsbestätigung.
Durch diese schriftliche Bestätigung wird der Vertrag erst rechtskräftig zwischen dem Auftraggeber und der Reiseleitung-Harz geschlossen.
Stornierungsbedingungen für Reiseleitungen
Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden.
Bei Stornierung einer Reiseleitung fallen grundsätzlich immer 10 % Stornierungsgebühren an.
Bis 31 Tage vor der Reiseleitung fällt eine pauschale Entschädigung von 25 % des Auftragswertes an.
Bis 14 Tage vor der Reiseleitung fällt eine pauschale Entschädigung von 50 % des Auftragswertes an.
Ab dem 13 Tag vor der Reiseleitung fällt eine pauschale Entschädigung von 100 % des Auftragswertes an.
Dieses gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Reiseleitung.
Ausnahmereglungen sind möglich.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Reise oder Reisebegleitung 7 Tage im Voraus per Überweisung oder per PayPal zu bezahlen.
Bei kurzfristiger Buchung ist der Betrag in Bar direkt beim Reiseleiter zu entrichten.
Verspätung und Wartezeiten
Der Reiseleiter ist verpflichtet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten.
Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Reiseleitung,
wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist.
Bei verspätetem Eintreffen verkürzt sich die Reise um die Dauer der Wartezeit.
Aufsichtspflicht
Bei Reisen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig Aufsicht bedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht.
Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.
Haftung
Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung.
Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen müssen grundsätzlich schriftlich getroffen werden.
Ein Vertrag kommt nur dann rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Film- und Tonaufnahmen
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen mit dem Auftragnehmer vor der Reise oder Reisebegleitung abzusprechen.